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Feri Plausibilitätscheck


Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anlageberater, der Anteile an geschlossenen Fonds vermittelt, an weitreichende Aufklärungs- und Beratungspflichten gegenüber seinen Kunden gebunden. Der Vermittler hat den Verkaufsprospekt auf seine Plausibilität und wirtschaftliche Schlüssigkeit (Wirtschaftlichkeit des Fondskonzeptes) hin zu prüfen und dies entsprechend zu dokumentieren, um sich für den Fall eines Prospektfehlers vor etwaigen Schadensersatzansprüchen von Anlegern zu schützen.

Mit dem Feri Plausibilitätscheck wird die grundsätzliche Eignung des Anlagekonzeptes überprüft und für den Anlageberater bzw. -vermittler die notwendige Plausibilitätsprüfung übernommen. Dabei wird die Nachvollziehbarkeit und wirtschaftliche Schlüssigkeit des vorliegenden Fonds in Bezug auf:

  1. Prospekt (auf Basis des IdW S4 Gutachtens)
  2. Fondskonzept
  3. Asset
  4. Performance / Prognoserechnung und
  5. Initiator

geprüft.

Die Prüfung umfasst nicht die Beurteilung der individuellen Anlegereignung; diese verbleibt beim Anlageberater bzw. -vermittler.