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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB als PDF

der Feri EuroRating Services AG (nachfolgend „Feri“ genannt) für frei vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere Analysen, Gutachten und sonstige Dienstleistungen.

1. Geltungsbereich

Für sämtliche Leistungen der Feri gegenüber ihren Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB), es sei denn individualvertragliche Regelungen beinhalten etwas Abweichendes. Mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Feri gelten deren AGB als vereinbart und anerkannt, wenn nicht der Kunde bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht. AGB von Kunden entfalten keine Rechtswirkungen. Für die wirksame Einbeziehung von AGB gelten etwaige zwingende gesetzliche Bestimmungen ergänzend.

2. Allgemeines

2.1   Die Feri erbringt Dienstleistungen durch die Erstellung und Zurverfügungstellung von Analysen, Gutachten und sonstigen Dienstleistungen zu Finanzinstrumenten und Finanzanlagen aller Art wie z.B. Investmentfonds, Immobilien, Versicherungen und Devisen (nachfolgend auch „Analysen, Gutachten und sonstige Dienstleistungen“ genannt).

2.2   Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der Feri oder der von ihnen eingeschalteten Sachverständigen sind nur dann bindend, wenn sie von der Feri ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.

3. Umfang und Ausführung von Leistungen

3.1   Die gegenüber der Feri in Auftrag gegebenen Analysen, Gutachten und sonstigen Dienstleistungen und die von der Feri erstellten Analysen, Gutachten und sonstigen Dienstleistungen, die den Kunden (a) im Rahmen eines Lizenzvertrages oder (b) per Online-Zugriff zur Verfügung gestellt werden, werden nach den anerkannten Regeln der Technik und – soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind – in der branchenüblichen Sorgfalt erstellt.

3.2   Erteilt ein Kunde einen ausdrücklichen Auftrag zur Erstellung einer Analyse, eines Gutachtens oder einer sonstigen Dienstleistung wird der Umfang der Arbeiten der Feri bei der Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen ihm nicht mehr zugemutet werden kann. Der Kunde hat aber die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarungen eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

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